Heute Abend organisierten die Junglandwirte im Landkreis Oldenburg einen Infoabend zu den aktuellen Bestrebungen der niedersächsischen Landesregierung hinsichtlich der geplanten Änderungen im Wassergesetz. Bernhard Wolff vom Landvolkverband Oldenburg berichtete den ca. 100 Zuhörern von den geplanten Einschnitten.

Betroffen von diesen Änderungen sind sowohl Verpächter als auch Pächter von landwirtschaftlichen Flächen sowie Grundstückseigentümer und Jagdgenossenschaften. Die niedersächsische Landesregierung sieht vor, zukünftig alle angrenzenden Flächen zu Gewässern mit einem Grünumwandlungsverbot ( fünf Meter Breite) zu belegen. In diesem Bereich gilt zusätzlich ein absolutes Ausbringungsverbot von Düngemitteln. Von dieser Regelung werden in Niedersachsen mehr als 80 000 Hektar betroffen sein. Schmale Flächen, an denen Gräben und Gewässer entlang führen,wie wir sie beispielsweise aus Ostfriesland kennen, ( teilweise nur 35 Meter breit) liegen dadurch brach. Verpächter, die mit der Verpachtung ihre Altersversorge bestreiten, sehen sich enormen Einbußen ausgesetzt. Ein geplantes Vorkaufsrecht durch das Land NDS hilft den Betroffen nur bedingt. Die bewirtschafteten Flächen werden knapper und die Entwicklung der Pachtpreise wird dadurch erneut befeuert. Diese Beispiele können mit der Weidehaltung an den Deichen und vielen andere Dingen fortgeschrieben werden.

Wir fragen uns, warum insbesondere die SPD diese wahnwitzigen Überlegungen um Minister Wenzel und Meyer unterstützt?!

Falls auch ihr euren Unmut über die geplante Änderung des Wasserschutzgesetztes mit uns teilt, bitten wir euch, schnellstmöglich Einspruch einzulegen und die Protesnote gesammelt an den Landvolkverband zu übergeben. Der Landtag wird dieses Thema im Sommer/Herbst näher verfolgen.